ABG
A. Allgemeines
1.Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen
ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden
Geschäftsbedingungen
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei
schriftlicher Bestätigung durch Dautelfoto. Geschäftsbedingungen des Bestellers,
auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird
hiermit widersprochen.
3. Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt nur durch Rücksendung
des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des
Bildmaterials beim Besteller Gültigkeit.
4. Reklamationen, die den Inhalt der Sendung betreffende, sind innerhalb von
zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller telefonisch und
weiterer drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen; Reklamationen
hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel binnen zehn Werktagen
ab Entdeckung in Schriftlicher Form. Bei unterlassener derartiger Reklamation
ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende
Kosten ausgeschlossen.
5. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der
technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang Sprachraum der beabsichtigten
Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erklärt Dautelfoto
schriftlich ihr Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials.
Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart
oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers
überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt, und die Dautelfoto
ist von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.
6. Geliefertes bzw. elektronisch übermitteltes Bildmaterial bleibt stets
Eigentum von Dautelfoto. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von
Nutzungsrechten im Sinne i.S.d. Urheberrechts zur Verfügung gestellt.
7.Für alle Bildlieferungen und werden Versand- bzw. Übermittlungskosten
berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Eine
Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der
Bezahlung der Bearbeitungskosten erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch
Eigentumsrechte.
Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder die Zahlung sonstiger Kosten
und Gebühren, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der
Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial der Agentur.
B. Honorare
1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch
bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen,
nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentation
sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing,
elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen
Bildes werden.
2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium,
Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage
durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch
nach unseren geltenden Honorarsätzen berechnet. Macht der Besteller keine
genauen Angaben, ist Dautelfoto berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen.
3. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen
Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig
und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
4. Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe unseres Bildmaterials wird,
vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche, ein Mindesthonorar in Höhe des
fünffachen Nutzungshonorars fällig.
5. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und
bedingen mindestens einen Aufschlag von 100% des jeweiligen Grundhonorars.
6. Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte Bildmaterial
ganz oder teilweise nutzen will, ist Dautelfoto berechtigt, ihm die Vergabe von
Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder
sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.
7. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht
erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.
C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte
1. Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur
das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt
insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren
Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst).
Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem
Verwender. Die Fotos werden von Dautelfoto nur zur vertragsgemäßen Nutzung
zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort zurückzugeben.
Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im
vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der
ursprünglichen Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen
Zustimmung erlaubt.
2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch
Abzeichnung, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist
gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Tendenzfremde Verwendung und Verfälschungen in Bild und Wort sowie
Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind
unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
3. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten
an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Duplizierungen und die Fertigung von
Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen, sowie das Kopieren des
digitalen Bildmaterials für Archivzwecke des Bestellers sowie die Weitergabe
derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen
Genehmigung.
Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem
Umfang er dupliziert hat oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt
hat.
4. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des
Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller
trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen
Persönlichkeitsrechtes oder des Urheberrechtes durch eine abredewidrige oder
sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei
Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber
schadensersatzpflichtig.
5. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur
mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen.
6. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an
Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit
der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein
sollte, nicht an.
7. Das Versandsrisiko für die Rücksendung trägt der Rücksender. Kosten und
Gefahr vollständiger und Ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder
mangelhafter Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei
Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an die
Dautelfoto durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird.
D. Urheberrechte, Belegexemplare
1. Wir verlangen unter Hinweis auf §13 UrhG ausdrücklich einen
Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Zuordnung zum
jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur
aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen
Bild vornehmen läßt. Der Verwender hat Dautelfoto von aus der Unterlassung der
Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
2. Ziffer 1 gilt auch für Werbung, Einblendung in Fernsehsendungen und Filmen
oder andere Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen
wurde.
3. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung
den Bestimmungen des deutschen Uhrheberrechtsgesetzes.
4. Von jeder Veröffentlichung sind uns gemäß §25 VerlagsG mindestens zwei
vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
E. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1.Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres
Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechte an Dritte sowie
unberechtigter Fertigung von Diaduplikate und Internegative, Reproduktionen und
Vergrößerung für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an
Dritte wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ein
Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars fällig.
2. Unterbleibt der Urhebervermerk so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag
in Höhe von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
3. Erfolgt die Rückgabe nach Ablauf der Rückgabefrist, werden für nicht zur
Verwendung kommende Bilder so genannte Blockierungskosten fällig (1 Euro pro
Bild und Tag). Ebenso werden diese Blockierungskosten fällig, wenn Bildmaterial,
an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben hat, nach Ablauf von 90 Tagen ab
Empfang nicht zurückgegeben wird, und zwar zusätzlich zum Nutzungshonorar.
4. Für beschädigtes oder nicht zurückgegebenes Bildmaterial ist Schadensersatz
zu leisten.
Color-Dias:
-leichte Beschädigung, die eine weiter Verwendung
erlaubt: 150.-€
- starke Beschädigung, die eine beschränkte Weiterverwendung
erlaut:300.-€
-Verlust/Zerstörung: 500.-€
Die Jeweiligen Beträge der Staffelung pro Bild gelten als vereinbart, ohne
dass Dautelfoto die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge
errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller
bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden
nachzuweisen, ebenso bleiben uns weitergehende Schadenansprüche und
Blockierungskosten vorbehalten. Uns vom Schadenersatzpflichtigen für beschädigte
oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate werden nicht akzeptiert.
5. Werden als verloren gemeldete und berechnete Bildvorlagen innerhalb eines
Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergüten wir ein Drittel
des geleisteten Schadensersatzes.
6. Mit Zahlung von Schadensersatz und/oder Vertragsstrafe erwirbt der Besteller
weder Nutzungsrechte noch Eigentum an dem betreffenden Bildmaterial.
F. Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand
1. Unsere Rechnungen sind stets netto ohne Abzug innerhalb 30 Tagen zahlbar.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich
zulässig, ausschließlich das für Dautelfoto örtlich und sachlich zuständige
Gericht.
3. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen nichtig
sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
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